Mitglied werden
Mitglied im BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. können nichtstaatliche Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen werden. Alle anderen (Unternehmen, Einzelpersonen, staatliche Organisationen, etc.) können das BKB als Förderer unterstützen.
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind in § 5 der Satzung niedergelegt. Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen können Mitglied werden, wenn sie:
- eine bundesweite und bundespolitische Ausrichtung haben,
- im Regelfall in mindestens 5 Bundesländern vertreten sind,
- über mindestens 750 Einzelmitglieder verfügen,
- möglichst gewährleisten, dass behinderte und chronisch kranke Menschen und ihre Angehörigen sowohl unter den Mitgliedern als auch im Vorstand die Mehrheit stellen,
- mindestens seit 3 Jahren den Status eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins haben,
- nach ihrer Satzung die Belange behinderter Menschen auf Bundesebene unterstützen und fördern und
- bereit sind, die Ziele des BKB nachhaltig zu unterstützen.
Förderer kann jeder werden. Einzige Voraussetzung ist die Bereitschaft, die Ziele des BKB durch Beiträge oder Spenden zu unterstützen. Das BKB ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerliche Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Wenn Ihr Verband Mitglied im BKB werden möchte, können Sie dies formlos bei der Geschäftsstelle beantragen. Der Jahresbeitrag beträgt € 500,00. Wir beraten Sie gern über das Verfahren und über die notwendigen Unterlagen.
Die Postadresse sowie alle weiteren Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte. Eine Direktanfrage ist unter Kontakt möglich.
