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Fortschreibung Hotellerie und Gastronomie

Ziel des Projektes

Im Fokus stand die Erarbeitung einer Umsetzungshilfe für die in 2005 abgeschlossene Zielvereinbarung über die „standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barriere­freier Angebote in Hotellerie und Gastronomie“, mit der Hoteliers und Gaststättenbetreiber die Barrierefreiheit ihrer Einrichtungen einfach und zutreffend ermitteln können.

Ergebnisse

Das Projekt fasst die Ergebnisse in einem gedruckten Handbuch zusammen. Dem Handbuch liegt eine CD bei, welche detaillierte Fragebögen zur Erfassung von Eckdaten der Barrierefreiheit enthält. Diese können sowohl am PC bearbeitet werden - in diesem Fall erhalten Sie anschließend eine automatische Auswertung, ob Ihr Betrieb die Anforderungen für ein Signet erfüllt - oder ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Nachfolgend finden Sie den gesamten Inhalt (Handbuch und CD) zum Download:

Das gedruckte Handbuch können Sie beim BKB kostenlos bestellen. Nutzen Sie dafür bitte unser Bestellformular (Word-Dokument, 333 KB).

Hintergrund

Im Jahr 2005 haben sich fünf Behindertenverbände mit zwei Verbänden der Hotel­branche über die „standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barriere­freier Angebote in Hotellerie und Gastronomie“ geeinigt. Menschen mit Behinde­rungen sollen - so das Ziel - anhand einheitlicher und leicht verständlicher Kriterien schnell erkennen können, ob ein Angebot für sie nutzbar ist.

Gemeinsam mit der Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo), der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) und dem Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH (IbGM) erarbeitete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) Um­setzungshilfen.

Die Erfahrungen, die die Zielvereinbarungspartner seit 2005 in Bezug auf die Umsetzung ihrer Vereinbarung sammeln konnten, haben ein wesentliches Problem zum Vorschein gebracht: Viele Beherbergungsbetriebe, die sich um Barrierefreiheit bemühen und ihre Angebote in eine der genannten Kategorien einordnen möchten, stehen vor der Situation, dass sie zwar einen Großteil der Anforderungen erfüllen, aber eben nicht alle.

Zukünftig sollen Betreiber auch dann ihre Angebote bewerben können, wenn sie lediglich wesentliche Grundvoraussetzungen in Bezug auf Barrierefreiheit erfüllen. Dann können sie eines der Piktogramme, die die oben genannten Kategorien ausweisen, mit dem Zusatz „i“ (für Information) führen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die Abweichungen zu der eigentlichen Kategorie aufzulisten, indem sie ihren Kunden die tatsächlichen Maße und Werte im Internet zur Verfügung stellen.

Bislang wurden die Grundvoraussetzungen bzw. Basisanforderungen für die i-Kategorien von den Zielvereinbarungspartnern nur für die Kategorie Ai (siehe unten) verbindlich festgelegt. Für die Kategorien Bi, Ci und Di werden solche Basisanforderungen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2011 aufgestellt werden.

Gesamtüberblick Projekte 2009